Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure teilt Hochbauprojekte klar und transparent in neun Leistungsphasen ein. Wer als Bauherr sicher gehen will, dass die einzelnen Arbeitsschritte in den unterschiedlichen Phasen optimal miteinander koordiniert sind, sollte auf einen Partner mit ganzheitlicher Kompetenz in allen neun Leistungsphasen setzen.
schäfer & mirek hat diese ganzheitliche Kompetenz in folgenden Projekten bereits bewiesen:
Gut betreut von Anfang bis Ende
Schon in der ersten Leistungsphase alle folgenden Schritte bedenken, das macht die Planungskompetenz von schäfer & mirek aus. Ergänzt durch professionelle Umsetzung entsteht das, was wir ganzheitliche Betreuung nennen.
Entwurf (HOAI 1-3)
In dieser Leistungsphase werden die Gespräche über die Vorstellungen und Wünsche des Bauherren geführt. Auch sollten besondere Rahmenbedingungen, wie z.B. Denkmalschutz, Bebauungspläne usw. geklärt werden.
Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit Varianten. Kostenschätzung nach DIN 276.
In dieser Phase werden erste Entwurfsskizzen vorgestellt.
Vertieftes Durcharbeiten des Entwurfskonzeptes mit Objektbeschreibung. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs. Kostenberechnung nach DIN 276 und Kostenkontrolle der ersten Kostenschätzung.
Genehmigungsplanung (HOAI 4)
Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungsplanungen oder Zustimmungen. Einbeziehen der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
Ausführungsplanung (HOAI 5)
Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben. Fortschreiben der Ausführungsplanung mit allen fachlich Beteiligten während der Objektausführung.
Ausschreibung (HOAI 6-7)
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen nach Leistungsbereichen mit Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen.
Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen. Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels. Kostenanschlag nach DIN 276. Mitwirkung bei der Auftragserteilung.
Bauleitung (HOAI 8)
Überwachen der Ausführung des Objektes. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm). Abnahme der Bauleistungen unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung nach DIN 276. Auflisten der Gewährungsfristen. Überwachen der Beseitigung, der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Kostenkontrolle im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
Objektbetreuung (HOAI 9)
Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
* Leistungsphasen nach HOAI
Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu.
schäfer&mirek
Architekt und
beratende Ingenieure
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